Die MusicHub ist von der GEMA beauftragt, Songtexte (die über das Lyrics-Tool zur Verfügung gestellten Songtexte nebst Metadaten und inklusive etwaiger Anmerkungen im Folgenden „Lyrics“ genannt) von GEMA-Mitgliedern an sogenannte „Lyrics-Partner*innen“ zu senden; bei den Lyrics-Partner*innen kann es sich um Betreiber*innen von Webseiten, Apps, Suchmaschinen oder anderen digitalen Medienangeboten handeln, die Songtexte veröffentlichen, oder um DSPs im Sinne der Definition aus der Leistungsbeschreibung des Release-Tools, oder auch um sogenannte Songtextaggregator*innen, die die vorgenannten Unternehmen mit geprüften und lizensierten Songtexten beliefern. Für den Vertrieb von Songtexten gelten – bedingt auf Deine Nutzung des Lyrics-Tools – zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die folgenden Besonderen Geschäftsbedingungen.
a. MusicHub kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Lyrics-Partner*innen Deine Lyrics in ihre Services aufnehmen werden. MusicHub kann auch keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Lyrics-Partner*innen von dritter Seite (wie zum Beispiel von Fans als sogenannter „User Generated Content“) zur Verfügung gestellte Songtexte, die nicht mit Deinen Lyrics übereinstimmen, aus ihren Angeboten entfernen. MusicHub bemüht sich jedoch, die offiziellen, von Dir zur Verfügung gestellten Lyrics an den wichtigsten und relevanten Stellen mit Hilfe der Lyrics-Partner*innen verfügbar zu machen. Welche Lyrics-Partner*innen wir beliefern, kannst Du jeweils aktuell im Help-Center unter den FAQs erfahren.
b. Im Fokus unseres Lyrics-Tools steht die Verbreitung Deiner Songtexte, um Fans auf vielen verschiedenen Plattformen die Interaktion mit Deinen Songtexten zu ermöglichen. Wo auch immer mit der Veröffentlichung Deiner Songtexte Umsätze erzielt werden, vereinbart die GEMA angemessene Lizenzbeteiligung an solchen Umsätzen. Da wir keinen Einfluss auf die Lizenzvereinbarungen zwischen der GEMA und den Lyrics-Partner*innen haben, geben wir keine Gewähr für eine Monetarisierung durch die Lyrics-Partner*innen und Ausschüttung von Einnahmen für alle denkbaren Nutzungen.
a. Im Rahmen Deines mit der GEMA abgeschlossenen Berechtigungsvertrags hast Du der GEMA gemäß § 1 h) Abs. 2 des Berechtigungsvertrages die graphischen Rechte am Text Deiner Lyrics für interaktive Online-Nutzungen exklusiv zur treuhänderischen Wahrnehmung eingeräumt. Dementsprechend musst Du MusicHub keinerlei Rechte einräumen, wenn Du die Lyrics entweder komplett selbst oder ausschließlich mit anderen GEMA-Mitgliedern geschrieben hast, und niemand von Euch die graphischen Rechte der GEMA entzogen hat. MusicHub wird in diesem Fall Deine Lyrics an die Partner*innen lediglich technisch ausliefern, die Lizensierung der graphischen Rechte an Partner*innen erfolgt hingegen über die GEMA.
b. Solltest Du der GEMA die graphischen Rechte an Deinen Lyrics entzogen haben, oder sollten weitere Textdichter*innen an der Schaffung der Lyrics beteiligt sein, die nicht GEMA-Mitglied sind oder der GEMA die graphischen Rechte entzogen haben, gilt für diese Werkanteile das Folgende: Du räumst MusicHub eine nicht-exklusive, weltweite, zeitlich auf die Dauer Deiner Mitgliedschaft bei MusicHub beschränkte und an die Lyrics-Partner*innen weiter übertragbare Lizenz zur Auswertung der graphischen Rechte an diesen Werkanteilen der Lyrics ein. MusicHub nimmt diese Rechteeinräumung an. Die Rechteeinräumung beinhaltet insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und Sendung der Lyrics, einschließlich der sich aus diesen Rechten ergebenden gesetzlichen Beteiligungsansprüchen, soweit diese nicht exklusiv einer Verwertungsgesellschaft übertragen sind, jedoch ausschließlich als sogenanntes Durchgangsrecht, zu dessen Ausübung lediglich Lyrics-Partner*innen und deren Dienstleister*innen und Endkund*innen berechtigt sind, nicht jedoch MusicHub selbst. Von der vorstehenden Rechteeinräumung umfasst ist insbesondere auch die Nutzung der Lyrics im Rahmen von Streaming-, Download-, Social-Media- und anderen digitalen Diensten, inklusive der Synchronisierung mit Ton- und Bildtonaufnahmen, und der Verbindung mit dem Namen, Logo, Biografie und Diskografie der Interpret*innen sowie dem Titel, Cover, Artwork und Video von Aufnahmen des zugrundeliegenden Werks, unter Nutzung verschiedenster Geschäftsmodelle wie Kauf, Abonnement, kostenlose werbe- oder anderweitig finanzierte Nutzung.
c. Du gestattest den Lyrics-Partner*innen zusätzlich die Übertragung der Lyrics in andere Sprachen als die Originalsprache. Solche Übertragungen dürfen lediglich Wort für Wort die Bedeutung der Original-Lyrics wiedergeben, und keine „Übersetzungen“ im Sinne einer künstlerischen Nachdichtung unter Berücksichtigung von Rhythmus etc. der dazugehörigen Komposition darstellen; die Schaffung einer Bearbeitung im Sinne eines urheberrechtlichen geschützten Werks ist den Lyrics-Partner*innen bei der Übertragung somit nicht gestattet.
a. Ein Anspruch auf einen Rückruf von Lyrics existiert grundsätzlich nicht, da die Lyrics-Partner*innen über Lizenzverträge mit der GEMA das Recht zur Nutzung aller Songtexte des GEMA-Repertoires erwerben. Solltest Du dennoch eine Entfernung eines Songtextes aus allen Angeboten versuchen wollen, kannst Du eine E-Mail an support@music-hub.com senden; in diesem Fall wird MusicHub an alle Lyrics- Partner*innen eine sogenannte „Take-Down-Notice“ versenden mit der Aufforderung, die betroffenen Lyrics aus dem Service zu entfernen. Eine Garantie für den „Take-Down“ können wir aus den beschriebenen Rechtsgründen nicht geben.
b. Darüber hinaus ist MusicHub berechtigt, Deine Lyrics zurückzurufen, wenn Du gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Ziffern B. II bis VII, oder gegen diese „Besonderen Geschäftsbedingungen für Songtexte“, insbesondere Ziff. D. V, verstößt. Das bedeutet, MusicHub kann Deine Lyrics insbesondere auch dann zurückzurufen, wenn Rechte Dritter geltend gemacht werden oder die Lyrics gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen können.
a. Die Ausschüttung der sich aus der Nutzung Deiner Lyrics ergebenden Einnahmen richtet sich nach dem Verteilungsplan der GEMA. Sobald die GEMA die Verteilung der graphischen Rechte in ihren Regelbetrieb aufgenommen hat, erfolgt diese Abrechnung über den normalen Verteilungsprozess der GEMA.
b. Bis zum Regelbetrieb für die Verteilung der graphischen Rechte kann die GEMA die auf Deine Lyrics entfallende Umsatzbeteiligung über das sogenannte „Balance Dashboard“ in der MusicHub Plattform jeweils zeitnah nach Eingang und Verarbeitung der Reports der Lyrics-Partner abrechnen. Der Gesamtbetrag der abgerechneten, aber noch nicht ausgezahlten Beträge wird Dir ebenfalls im Balance Dashboard angezeigt. Du kannst jederzeit in der MusicHub Plattform die Auszahlung eines Teilbetrags oder des Gesamtbetrags anfordern; Du brauchst uns hierfür keine Rechnung zu schreiben, weil wir Dir eine Gutschrift über den angeforderten Betrag zur Verfügung stellen. Der Mindestbetrag für eine Auszahlung beträgt € 5,- (fünf Euro); Dein Anspruch auf Auszahlung des Restbetrags bei Beendigung Deiner Mitgliedschaft bleibt von dieser Voraussetzung unberührt. Weitere Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass keine Rechte unsererseits entgegenstehen, diesen Betrag einzubehalten, beispielsweise aufgrund von ausstehenden Mitgliedschaftsbeiträgen oder sonstigen Forderungen von MusicHub gegen Dich.
c. Damit die Gutschrift steuerlich korrekt ist, bist Du dafür verantwortlich, dass Deine Stammdaten, insbesondere Deine Adresse, Steuernummer, Kleinunternehmer*innenstatus und Quellensteuerbefreiung, in der MusicHub Plattform stets aktuell sind. Soweit Du nicht in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist, ist MusicHub zum Einbehalt und dem Abführen von Quellensteuern auf Dein Einkommen berechtigt, es sei denn, Du legst uns rechtzeitig eine gültige Befreiung des Bundeszentralamts für Steuern vor.
d. Die Auszahlung des angeforderten Betrags erfolgt innerhalb von 7 Tagen kostenlos auf Dein SEPA-Konto. Für Auslandsüberweisungen außerhalb des Euro-Raums und die für einen späteren Zeitpunkt geplante Nutzung anderer Auszahlungsmethoden wie PayPal behalten wir uns Gebühren vor, die Dir bei der Auswahl der Auszahlungsmethode jeweils angezeigt werden.
a. Wer an Deinen Songtexten gegebenenfalls mitgewirkt hat und ob über die Rechte an den Lyrics schon einmal verfügt wurde, weißt Du selbst am besten. MusicHub und die Lyrics-Partner*innen müssen sich in diesem Punkt auf Dich verlassen können.
b. Du garantierst MusicHub daher, dass
c. Die Freistellungsregelung aus Ziff. B. X. der allgemeinen Geschäftsbedingungen von MusicHub gilt auch für die vorgenannten Garantien.